Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pro Asbest GmbH – Asbest Bayern

Falterhaid Nord 7
94436 Simbach
E-Mail: info@asbest-bayern.de
Internet: www.asbest-bayern.de

Stand: 17. Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Pro Asbest GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Asbestabbau-, Asbestsanierungs-, Demontage-, Rückbau-, Transport- und Entsorgungsarbeiten sowie damit verbundenen Dienstleistungen.

  2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen erbringt.

  4. Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

  5. Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung und etwaige ergänzende vertragliche Vereinbarungen.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine verbindliche Annahmefrist enthalten.

  2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande.

  3. Die Auftragserteilung kann insbesondere durch Unterzeichnung des Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung oder eine eindeutige Erklärung in Textform erfolgen.

  4. Mit wirksamem Vertragsschluss verpflichten sich beide Vertragsparteien zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen und Zahlungspflichten.

  5. Mündliche Nebenabreden werden Vertragsbestandteil, soweit sie wirksam vereinbart wurden.

  6. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

§ 3 Leistungsumfang und Ausführung

  1. Der Auftragnehmer führt sämtliche vertraglich vereinbarten Arbeiten fachgerecht unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Anforderungen und einschlägigen technischen Regeln aus.

  2. Dies umfasst insbesondere, soweit beauftragt:

    • Asbestabbau und Asbestsanierung

    • Demontage asbesthaltiger Dach- und Fassadenmaterialien

    • Rückbau asbesthaltiger Bauteile

    • Fachgerechte Verpackung asbesthaltiger Abfälle

    • Transport und ordnungsgemäße Entsorgung

    • Erforderliche behördliche Anzeigen

    • Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen

    • Weitere ausdrücklich vereinbarte Sanierungs- und Rückbauleistungen

  3. Die Arbeiten erfolgen insbesondere unter Beachtung der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519, soweit diese anwendbar sind.

  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, fachlich geeignete und entsprechend qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen. Die vertragliche Verantwortung des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt.

  5. Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Leistungen sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.

  6. Werden während der Durchführung zusätzliche asbesthaltige Materialien, weitere Schadstoffe oder bislang nicht erkennbare bauliche Besonderheiten festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Arbeiten aus Sicherheitsgründen vorübergehend einzustellen.

  7. Über erforderliche Zusatzmaßnahmen und deren Vergütung ist vor Durchführung eine gesonderte Vereinbarung zu treffen, soweit nicht unmittelbar notwendige Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.

§ 4 Preise und Vergütung

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

  2. Gegenüber Verbrauchern werden die Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart werden.

  3. Festpreise beziehen sich ausschließlich auf den vereinbarten Leistungsumfang und die bei Angebotserstellung zugrunde gelegten Bedingungen.

  4. Zusätzliche oder nachträglich beauftragte Leistungen werden gesondert vergütet.

  5. Änderungen der Abfallmengen, Materialbeschaffenheit oder Ausführungsbedingungen führen nicht automatisch zu einer Preisanpassung. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund einer gesonderten Vereinbarung.

  6. Die Vergütung wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften fällig, sofern keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang und Eintritt der gesetzlichen Fälligkeit ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der bereits erbrachten und vertraglich geschuldeten Leistungen nach Maßgabe von § 632a BGB und gegebenenfalls anwendbaren Sondervorschriften zu verlangen.

  3. Vereinbarte Vorauszahlungen sind zu den vertraglich festgelegten Zeitpunkten zu leisten, soweit gesetzlich zulässig.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Ansprüche.

  5. Der Auftraggeber kann mit Gegenforderungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften aufrechnen.

  6. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 6 Ausführungstermine und Verzögerungen

  1. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt zu den individuell vereinbarten Terminen.

  2. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten ist, dass die erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle zum vereinbarten Ausführungstermin zugänglich und entsprechend den getroffenen Vereinbarungen vorbereitet ist.

  4. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, außergewöhnlicher Witterungsbedingungen, behördlicher Anordnungen oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände können eine angemessene Anpassung der Ausführungsfristen erforderlich machen.

  5. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über wesentliche Verzögerungen und deren voraussichtliche Auswirkungen.

  6. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzögerungen bleiben unberührt.

§ 7 Stornierung, Kündigung und Kündigungsvergütung

7.1 Kostenfreie Stornierung innerhalb von 14 Tagen

  1. Der Auftraggeber kann den wirksam geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornieren, sofern mit der Ausführung kostenpflichtiger Leistungen noch nicht begonnen wurde.

  2. Die Stornierung kann in Textform, insbesondere per E-Mail an info@asbest-bayern.de, erklärt werden.

  3. Die Frist beginnt am Tag nach dem Vertragsschluss.

  4. Wurden auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits kostenpflichtige Leistungen erbracht, richtet sich deren Vergütung nach den getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

  5. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben hiervon uneingeschränkt unberührt.

7.2 Kündigung nach Ablauf von 14 Tagen

  1. Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag nach Ablauf von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss im Wege der freien Kündigung gemäß § 648 BGB, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlich vorgesehene Kündigungsvergütung zu verlangen.

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für den noch nicht erbrachten Teil der vereinbarten Leistungen eine pauschalierte Kündigungsvergütung in Höhe von 20 % der auf diesen Leistungsteil entfallenden vereinbarten Vergütung anzusetzen, soweit diese Pauschale nach einer typisierenden Kalkulation dem gewöhnlich verbleibenden Vergütungsanspruch unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Erwerbsmöglichkeiten entspricht.

  3. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine Arbeiten auf der Baustelle begonnen haben.

  4. Der Auftraggeber ist ausdrücklich berechtigt nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer infolge der Kündigung ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein entsprechender Vergütungsanspruch zusteht.

  5. Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften gesondert abgerechnet. Eine doppelte Berechnung ist ausgeschlossen.

  6. Der Auftragnehmer kann anstelle der Pauschale seinen tatsächlich nach § 648 BGB bestehenden Vergütungsanspruch konkret berechnen und nachweisen.

7.3 Kündigung durch Privatkunden

  1. Gegenüber Verbrauchern gelten die Regelungen dieses Paragraphen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucher- und AGB-Recht.

  2. Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht hat Vorrang vor der vertraglichen Stornierungs- und Kündigungsregelung.

  3. Bei wirksamer Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts wird keine Kündigungspauschale erhoben. Gesetzlich zulässige Wertersatzansprüche bleiben unberührt.

7.4 Kündigung durch Geschäftskunden

  1. Gegenüber Unternehmern gelten bei freier Kündigung eines Werkvertrags die gesetzlichen Regelungen des § 648 BGB, soweit keine wirksame individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

  2. Die in Ziffer 7.2 vorgesehene Pauschalierung findet auch gegenüber Unternehmern Anwendung, soweit ihre gesetzlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.

  3. Dem Unternehmer bleibt ebenfalls der Nachweis eines geringeren oder nicht bestehenden Vergütungsanspruchs vorbehalten.

7.5 Bereits begonnene Arbeiten

  1. Hat der Auftragnehmer bereits mit der Durchführung der Arbeiten begonnen, werden die bis zur Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.

  2. Für noch nicht erbrachte Leistungen gelten die vorstehenden Regelungen zur Kündigungsvergütung.

  3. Bereits entstandene Aufwendungen dürfen nicht doppelt berechnet werden.

7.6 Kündigung aus wichtigem Grund

  1. Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  2. Bei einer wirksamen Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften.

  3. Die pauschalierte Kündigungsvergütung gemäß Ziffer 7.2 findet auf eine berechtigte Kündigung aus wichtigem Grund, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, keine Anwendung.

§ 8 Vorbereitungsleistungen und Baustellenorganisation

  1. Nach Vertragsschluss kann der Auftragnehmer im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs mit der organisatorischen Vorbereitung des Auftrags beginnen, soweit dies vertraglich und gesetzlich zulässig ist.

  2. Hierzu können insbesondere gehören:

    • Personal- und Einsatzplanung

    • Termin- und Baustellenkoordination

    • Organisation erforderlicher Container

    • Planung der Entsorgung

    • Vorbereitung erforderlicher behördlicher Anzeigen

    • Abstimmung mit Entsorgungsunternehmen

    • Material- und Geräteplanung

    • Vorbereitung notwendiger Schutzmaßnahmen

  3. Soweit diese Tätigkeiten eigenständig vergütungspflichtige Leistungen darstellen sollen, müssen deren Umfang und Vergütung vertraglich vereinbart werden.

  4. Bei einer Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen und nicht erbrachte Leistungen nach Maßgabe von § 7 und den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.

  2. Insbesondere sind erforderliche Zufahrten, Zugänge und Arbeitsbereiche entsprechend den vereinbarten Voraussetzungen bereitzustellen.

  3. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bekannte Informationen über vorhandene Schadstoffe, bauliche Besonderheiten und mögliche Gefahren mitzuteilen.

  4. Soweit vereinbart, sind bewegliche Gegenstände aus den betroffenen Arbeitsbereichen zu entfernen.

  5. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Personen die entsprechend gekennzeichneten und gesicherten Arbeitsbereiche nicht betreten.

  6. Verletzt der Auftraggeber schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, können hieraus entstehende Ansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.

§ 10 Zusätzliche Schadstoffe und unvorhergesehene Umstände

  1. Werden während der Arbeiten bislang unbekannte Schadstoffe, verdeckte asbesthaltige Materialien oder sonstige gefahrrelevante Umstände festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, die betroffenen Arbeiten bis zur Klärung der erforderlichen Schutzmaßnahmen zu unterbrechen.

  2. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.

  3. Erforderliche zusätzliche Untersuchungen, Schutzmaßnahmen, Sanierungsarbeiten oder Entsorgungsleistungen sind gesondert zu vereinbaren, soweit sie nicht bereits zum geschuldeten Leistungsumfang gehören.

  4. Gesetzliche Ansprüche bei Änderungen des Leistungsumfangs bleiben unberührt.

§ 11 Behördliche Anzeigen und Entsorgung

  1. Der Auftragnehmer übernimmt die im jeweiligen Vertrag vereinbarten behördlichen Anzeigen und erforderlichen organisatorischen Maßnahmen.

  2. Der Umgang mit asbesthaltigen Materialien erfolgt unter Beachtung der geltenden gesetzlichen und technischen Vorschriften.

  3. Asbesthaltige Abfälle werden entsprechend den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen verpackt, transportiert und entsorgt.

  4. Soweit gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart, werden dem Auftraggeber entsprechende Entsorgungsnachweise zur Verfügung gestellt.

  5. Werden abweichende oder zusätzliche Abfallarten festgestellt, erfolgt die Behandlung und Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der getroffenen Vereinbarungen.

§ 12 Arbeitsschutz und Sicherheit

  1. Der Auftragnehmer führt die Arbeiten unter Beachtung der einschlägigen Arbeitsschutz- und Gefahrstoffvorschriften durch.

  2. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen Arbeitsbedingungen festgelegt.

  3. Der Auftraggeber sowie unbefugte Dritte dürfen abgesperrte oder gekennzeichnete Gefahrenbereiche nicht ohne Freigabe betreten.

  4. Besteht eine unmittelbare Gefahr für Personen, Umwelt oder Sachwerte, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zur Gefahrenabwehr zu unterbrechen und erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.

  5. Gesetzliche Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien bleiben unberührt.

§ 13 Abnahme der Leistungen

  1. Soweit die vereinbarten Leistungen einer werkvertraglichen Abnahme unterliegen, erfolgt diese nach Fertigstellung entsprechend § 640 BGB und gegebenenfalls anwendbaren Sondervorschriften.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abzunehmen, soweit keine wesentlichen Mängel entgegenstehen.

  3. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht verweigert werden.

  4. Eine Abnahmefiktion tritt ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein.

  5. Gesetzliche Sonderregelungen für Verbraucher bleiben unberührt.

§ 14 Gewährleistung und Mängelrechte

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße und fachgerechte Ausführung der beauftragten Leistungen.

  2. Bei Vorliegen eines Mangels stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere Nacherfüllung sowie bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Minderung, Rücktritt, Selbstvornahme und Schadensersatz.

  3. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten uneingeschränkt.

  4. Für Schäden oder Mängel, die ausschließlich auf vom Auftraggeber veranlassten Änderungen oder Eingriffen Dritter beruhen, haftet der Auftragnehmer nur, soweit er diese zu vertreten hat.

  5. Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

§ 15 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

  2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung uneingeschränkt bestehen.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  5. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 16 Unterbrechung und Einstellung der Arbeiten

  1. Der Auftragnehmer darf Arbeiten unterbrechen, soweit dies aufgrund gesetzlicher Sicherheitsanforderungen, behördlicher Anordnungen oder unvorhergesehener Gefahren erforderlich ist.

  2. Der Auftraggeber wird über wesentliche Unterbrechungen und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert.

  3. Bei vom Auftraggeber zu vertretenden Behinderungen gelten die gesetzlichen Regelungen über Mitwirkungsverzug, Entschädigung und gegebenenfalls Kündigung.

  4. Die Rechte beider Vertragsparteien bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.

§ 17 Eigentum und bereitgestellte Materialien

  1. Vom Auftragnehmer bereitgestellte Materialien bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.

  2. Gesetzliche Vorschriften über die Verbindung von Materialien mit Grundstücken oder Gebäuden bleiben unberührt.

  3. Die Eigentums- und Verantwortungsverhältnisse an ausgebauten Materialien und Abfällen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Vereinbarungen.

§ 18 Verbraucherwiderrufsrecht

  1. Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu, insbesondere bei bestimmten Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.

  2. Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Verbraucher hierüber entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gesondert belehrt.

  3. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Ihr Beginn richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

  4. Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistungen begonnen werden, werden die gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.

  5. Etwaige Wertersatzansprüche und das Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  6. Die vertraglichen Regelungen über eine kostenfreie Stornierung und eine Kündigungsvergütung schränken das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ein.

§ 19 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

  2. Die Datenverarbeitung erfolgt insbesondere zur Angebotserstellung, Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

  3. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf www.asbest-bayern.de.

§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften unberührt.

  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.

  4. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vereinbart werden.

  2. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  4. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.


Pro Asbest GmbH – Asbest Bayern
Falterhaid Nord 7
94436 Simbach
E-Mail: info@asbest-bayern.de
www.asbest-bayern.de

Stand: Januar 2026

Nach oben scrollen